top of page

STATUTEN

Statuten des Jahrgängervereins 1976

 

Allgemeines

 

1. Der Jahrgängerverein 1976 ist am 28. Oktober 1994 gegründet worden.

2. Er erstrebt den vermehrten Zusammenhalt der Jahrgängerinnen und Jahrgänger von Appen-

zell Innerhoden.

 

Mitgliedschaft

 

1. Beitrittsberechtigt sind die Jahrgängerinnen und Jahrgänger 1976.

2. Der Jahresbeitrag ist jeweils bis 30 Tage nach dem Erhalt des Einzahlungsscheines zu ent-

richten.

3. Das Nichteinzahlen des Beitrages zieht den Verlust der Mitgliedschaft nach sich.

4. Das Wiedereintreten muss schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden.

5. Um Mitglied zu bleiben, muss der jeweilige 5-Jahresbeitrag einbezahlt sein. Bei Wiederein-

tritt ist dies nachzuholen.

6. Adressänderungen sind schriftlich an den Präsidenten zu richten.

 

Finanzielles

 

1. Die Höhe des Jahresbeitrages wird an der Hauptversammlung festgelegt. Er wird einmalig

alle 5 Jahre eingezogen, jeweils anschliessend an die Hauptversammlung.

2. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

3. Die fünf Vorstandmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.

 

Organisation

 

1A. A. Die Vereinsversammlung

1. Der Verein hält alle 5 Jahre eine ordentliche Hauptversammlung ab.

2. Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihr stehen folgende Befugnisse

zu:

a) Abnahme der Rechnung

b) Festsetzung des Mitgliederbeitrages

c) Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren

d) Statutenänderungen

e) Vereinsauflösung, wenn 2/3 aller Mitglieder anwe-

send sind und eine Mehrheit dafür stimmt.

f) Festsetzung der Veranstaltungen

 

2A. B. Veranstaltungen

Zwischen den Hauptversammlungen finden 2 Veranstaltungen statt.

 

3A. C. Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Aktuar, dem Kassier

und dem Beisitz.

2. Der Kassier zieht per Einzahlungsschein die Beiträge ein. Er schliesst auf jede Hauptver-

sammlung die ordentliche Kassenrechnung ab.

 

4A.

 

5A. D. Rechnungsrevisoren

Sie haben die Rechnungsführung des Vereins auf jede Hauptversammlung zu überprüfen.

 

6A.

 

7A. E. Todesgedenken

Einem verstorbenen Mitglied wird die letzt Ehre erwiesen und ein Kranz auf sein Grab gelegt.

 

8A. F. Statuteneinsicht

Die Statuten sind jederzeit beim Präsidenten beziehbar. Auf allgmeine Zustellung wird ver-

zichtet.

 

 

Appenzell, 7.10.2001

 

Der Präsident:                                                             Der Aktuar: 

 

 

 

Markus Koster                                                             Marco Dörig 

  • Facebook Basic

© 2022, Jahrgängerverein 1976

bottom of page